Alle über unsere Website vorgenommenen Buchungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preis- und Buchungsbedingungen.
Der Gast verpflichtet sich, korrekte Angaben zu machen und die für die gebuchte Unterkunft geltenden Bedingungen einzuhalten, insbesondere die Belegungsregeln sowie die Check-in- und Check-out-Zeiten und allfällige besondere Bedingungen.
Die Bedingungen für Annullierungen, Zahlungen und Kautionen sowie allfällige zusätzliche Gebühren entsprechen den zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Bedingungen.
Mit der Vornahme einer Buchung bestätigt der Gast, die geltenden Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
- Die Mietverträge werden von der Agentur für die Eigentümer abgeschlossen.
- Der Mietbetrag ist im Angebot enthalten. Er muss vor der Ankunft bezahlt sein.
- Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Agentur im Besitze eines unterzeichneten Exemplars, sowie der Überweisung des oben erwähnten Betrages ist.
- Die Rücktrittsversicherung ist nicht inbegriffen. Bei Vertragsrücktritt wegen höherer Gewalt (schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall) bemüht sich die Agentur, die Wohnung weiter zu vermieten. Die Anzahlung wird zum Teil zurückvergütet (ohne Garantie). Im Fall einer Stornierung durch den Mieter verpflichtet er sich, den Mietbetrag unter folgenden Bedingungen zu zahlen:
- Bis zu 90 Tagen vor Anreise, kostenlos
- Von 89 bis 60 Tagen vor Anreise, 50% des Gesamtbetrags
- Von 59 Tagen bis zum Anreisetag, 100% des Gesamtbetrags
- Im Falle einer Reiseunmöglichkeit aufgrund offizieller Regierungsmaßnahmen (wie Grenzschließungen, Lockdown oder Quarantäne) wird der bereits bezahlte Mietbetrag vollständig zurückerstattet, abzüglich CHF 100.– Administrationsgebühren.
- Es ist möglich, dass die Einrichtungen dieser Einrichtung aufgrund von behördlichen Beschränkungen eingeschränkt oder nicht verfügbar sind. In diesem Fall ist die Agentur von jeglicher Verantwortung entbunden und nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
- Bei der Ankunft wird eine Kaution von CHF 500.- bis CHF 1'000.- je nach Unterkunft in Form einer Anfrage für eine Einzugsermächtigung über eine Kreditkarte verlangt. Sie ist für eventuelle Schäden im Mietobjekt und/oder für zusätzliche Reinigungen bestimmt. Sind inbegriffen bei Schäden im Mietobjekt: alle Abnutzungen, sowie Verschwinden oder Diebstahl von Mobiliar, welches sich in der gemieteten Wohnung befindet. Bei Schäden oder zusätzlicher Reinigung, wird eine Abbuchung in Höhe der verursachten Schäden erfolgen. Diese wird dem Mieter vorab mitgeteilt.
- Anmerkungen und Beschwerden müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft gemacht werden, mithilfe von Fotos.
- Die Räume werden möbliert und eingerichtet übergeben ; die fehlenden oder beschädigten Gegenstände werden vom Mieter der Agentur gemeldet. Es ist verboten, Gegenstände von einer Wohnung in die andere zu bringen. Die Wohnung wird für die auf der Vorderseite maximal aufgeführte Personenzahl vermietet.
- Für die Wohnungsabgabe bitten wie Sie, das Geschirr zu spülen und in den Schränken einzuordnen, die Betten abzuziehen und die schmutzige Wäsche zusammenzulegen. Die gemietete Wohnung muss in einem Zustand, der nach einer Bewohnung als normal gilt, hinterlassen werden (Backofen inbegriffen). Die Haushaltabfälle müssen in die Molloks des Abfalldienstes der Gemeinde, in den dafür weissen Säcken (Säcke können in den Geschäften oder in der Agentur gekauft werden) geworfen werden. Alle andere Abfälle müssen sortiert und in die entsprechenden Kontainer geworfen werden. Falls diese Vorschriften nicht eingehalten werden, wird Ihnen die Agentur diese Kosten berechnen.
- Ausser spezieller Erlaubnis der Agentur, erfolgt die Übergabe der Wohnung nicht vor 16 Uhr. Wenn die Unterkunft bis 16 Uhr nicht fertig ist, behält sich die Agentur das Recht vor, sie zu einem Zeitpunkt bereitzustellen, an dem sie dazu in der Lage ist, und ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Am Abreisetag muss die Abgabe der Wohnung und des Garagenplatzes bis 9 Uhr erfolgen.
- Der Vermieter kann für Unregelmässigkeiten in der Wasser- und Elektrizitätsversorgung, sowie Genussmängel, die nicht durch sein Fehlverhalten entstehen, nicht verantwortlich gemacht werden. Ebenfalls wird er nicht für erfolgte Diebstähle die Verantwortung übernehmen können.
- Der Mieter wird sich an die Hausordnung halten. Die Ski- und Wanderschuhe, sowie die Skier müssen in den dafür vorgesehenen Räumen deponiert werden.
- Notfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Wohnung zu betreten.
- Ausser spezieller Erlaubnis der Agentur, ist das Mitbringen von Haustieren verboten. In diesem Fall wird eine Entschädigung von Fr. 35.- pro Tier, sowie eine zusätzliche Kaution von CHF 100.- verlangt. Bitte kontaktieren Sie dafür die Agentur.
- Bei Verkauf des gemieteten Objektes, kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden ; sie unternimmt jedoch sämtliche möglichen Schritte, um ein anderes Objekt zur Verfügung, stellen zu können.
- Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schäden an Autos oder Personen, die in den Garagen der Häuser erfolgen könnten. Eine Garagenmiete versichert Sie und Ihr Auto nicht.
Der zuständige Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist jener am Ort des Grundstückes. Das Schweizerische Recht ist anwendbar.